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Übernachtungspreise im Haus |
Verein Naturfreundehaus "Laacherseehaus" e.V |
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| Preisliste 2009 | |||||
| Pensionspreise pro Person und Tag |
pro Person und |
Gebühr pro Zelt und Nacht |
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| Übernachtung ohne Zusatzleistung*) | Mitglieder |
Nichtmitglieder |
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| Erwachsene |
4,00 Euro
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5,00 Euro |
4,50 Euro |
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| Jugendliche 13- 17 Jahre |
3,50 Euro
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4,50 Euro |
4,50 Euro
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| Kinder 6 - 12 Jahre |
3,00 Euro
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4,00 Euro |
4,50 Euro
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| Kinder 3 - 5 Jahre |
2,00 Euro
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3,00 Euro |
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( Die Standplatzgebühr pro Zelt und Nacht entfällt. ) |
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| Übernachtung mit Frühstück*) |
Vollpension |
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| Erwachsene |
10,30 Euro
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19,50 Euro
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| Jugendliche 13 - 17 Jahre |
8,30 Euro
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16,30 Euro
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| Kinder 6 - 12 Jahre |
7,80 Euro
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15,30 Euro
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| Kinder 3 - 5 Jahre |
5,50 Euro
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11,20 Euro
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Bemerkungen |
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| *) Bedingt durch gesetzliche Vorschriften bieten
wir keine Küchenmitbenutzung an. Unser Zeltplatz liegt im größten Naturschutzgebiet in Rheinland-Pfalz. Gesetzliche Auflagen legen einen strengen Benutzungsrahmen fest. Der Campleiter gewährleistet alle rechtlichen Bedingungen und Auflagen. Anfallendes Schmutzwasser muss über den Fettabscheider bzw. Kläranlage entsorgt werden. Die Sanitäranlagen für den Zeltplatz befinden sich im Kellergeschoss des Hauses. Es fallen keine weitere Gebühren an. Die Stellplätze sind sauber zu hinterlassen, damit keine zusätzllichen Reinigungskosten entstehen. Die Benutzung des Platzes ist nur nach vorheriger Anmeldung im Haus gestattet. Zwecks Meldeformalitäten ist ein Ausweis zu hinterlegen. |
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| Wir haften nicht für entstandene Schäden.
Die Nachtruhe ist ab 22.00 Uhr unbedingt einzuhalten. |
| Was uns und dem Wald noch am
Herzen liegt ...
Gehst Du mit Deiner Axt zu mir hin, bedenke Mensch was
ich für Dich bin: |
| Auszug aus den AGB des Verein
Naturfreundehaus Laacherseehaus e.V. Unser Haus wird nach den Vorschriften über die Gemeinützigkeit geführt. Die Kostendeckung erfolgt ausschließlich durch die Übernachtungs- und Verpflegungsgebühren der Gäste. Im Rahmen der ordnungsgemäßen Geschäftsführung ist es erforderlich - wie im Beherbergungsgewerbe üblich - Anzahlungen und Ausfallgelder zu erheben. Die Bezahlung für den Aufenthalt erfolgt unter Anrechnung der Anzahlung am Anreisetag per Scheck oder bar. |
| Zuletzt bearbeitet am 20.03.2009 von Peter Auras |